Immobilienbewertung

Als freier Sachverständiger erstellen wir Gutachten, Kurzgutachten und Stellungnahmen für Immobilien. Die Ermittlung der Verkehrswerte erfolgt gem. § 194 BauGB i.V.m. ImmoWertV. Diese Wertgutachten können u.a. für folgende Bereiche verwendet werden:

  • Nachweis des niedrigeren Wertes gem. § 198 BewG für Zwecke der Schenkungsteuer,- und Erbschaftsteuererklärungen
  • Orientierungsgröße für den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien
  • Als Anhaltspunkt für einen gerechten Interessenausgleich bei Vermögensübertragungen